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Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie vorerst die Kosten für die Behandlung selbst tragen.

Ich stelle Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus, die direkt nach der Behandlung in der Kinderpraxis entweder in bar oder mittels Bankomatkarte zu bezahlen ist.

Diese Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gerne reichen wir Ihre Honorarnote auch direkt in der Kinderpraxis online ein, dann erfolgt die Rückerstattung der Krankenkasse meist innerhalb kurzer Zeit direkt auf Ihr angeführtes Konto.

In der Regel werden 80% des Tarifs, den der Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde, rückerstattet.

Die meisten Patienten haben daher eine zusätzliche private Versicherung, die den Rest der Kosten übernimmt. Üblicherweise werden auch Kosten für Medikamente wie z.B. Impfstoffe von der privaten Krankenversicherung übernommen.